Die Vermögensstrafe in der Rechtspraxis der alteidgenössischen Länderorte
Referat im Panel Soziale Aspekte der früh- und vormodernen Vermögensstrafe
Wie in den meisten anderen Rechtssystemen bildeten monetäre Strafen auch in den alteidgenössischen Länderorten eine gängige Form des Ausgleichs für begangenes Unrecht. Obwohl die gewohnheitsrechtlichen Rechtssätze im Spätmittelalter meist kodifiziert wurden, blieb die Festlegung des Bussenbetrags, trotz vorhandener Busssätze, zumeist im Kompetenzbereich der Gerichte. Dabei wurden neben der Art des Delikts und dem Verhalten des Delinquenten während des Prozesses insbesondere auch dessen finanzielle Lage mitberücksichtig und die Geldstrafen entsprechend angepasst. Daneben finden sich bereits früh verschiedene Vorkehrungen und Regelungen, die eine drohende Verarmung von ortsansässigen Verurteilten und ihren Familien verhindern sollten.
Der Beitrag thematisiert verschiedene Aspekte der Vermögensstrafe in der Rechtspraxis der alteidgenössischen Länderorte unter besonderer Berücksichtigung des sozialen Umfeldes des Delinquenten.